für das HW Leasing Stadion, Lübsche Straße 217, 23968 Wismar (Fassung vom 01. September 2024)
1. Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt ab 01.09.2024 für den gesamten Bereich des HW Leasing Stadions, inkl. der Gebäude sowie den davor befindlichen Parkplatz.
2. Ziel / Zweck
Als Besitzer der Sportanlage obliegen dem PSV Wismar e. V. die Pflege und die Unterhaltung der Anlage. Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die sichere und bestimmungsgemäße Nutzung sowie die Durchführung von Veranstaltungen gewährleisten.
3. Verhaltensgrundsätze
Das Benutzen der Sportanlage ist nur gestattet, wenn Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter, Betreuer oder der für die Veranstaltung Verantwortliche (im Folgenden Durchführender genannt) anwesend sind.
Die Nutzer und Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine vermeidbaren Personen- oder Sachschäden entstehen. Darüber hinaus sind die allgemeinen Grundsätze der Ordnung und Sauberkeit einzuhalten.
Das Spielfeld, die Wettkampfanlagen, Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräume sind bestimmungsgemäß und pfleglich zu nutzen.
Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die durch Dritte/Nichtmitglieder verursacht werden, haftet der Verein nicht, ebenso wie für vorsätzlich von Vereinsmitgliedern herbeigeführte Schäden jeglicher Art.
Den Weisungen des Platzwartes, des Ordnungsdienstes, der verantwortlichen Trainer, Übungsleiter, Betreuer oder Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.
Unfälle- oder Schäden sind dem Vereinsvorstand unmittelbar nach deren Eintritt in einer Unfall-/Schadensmeldung anzuzeigen.
Durchführende haben nach der Nutzung sicherzustellen, dass Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit wiederhergestellt, Sportanlagen ordnungsgemäß zurückgelassen und die Sportgeräte wieder verstaut/verschlossen sind. Es ist darauf zu achten, dass Beleuchtungskörper sowie Dusch- und Waschanlagen abgestellt, die Fenster geschlossen, Heizkörper gedrosselt sowie die Außentüren des Objektes verschlossen sind. Der Verschluss gilt auch für die Tore im Zaunbereich.
4. Es ist untersagt …
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. Spielfeld, Innenraum, Laufbahn, Schiedsrichter-/ Sanitätsraum) ohne Genehmigung des Durchführenden zu betreten.
- mit Gegenständen aller Art, insbesondere Steinen, Flaschen, Gläsern und/oder Dosen zu werfen.
- Getränke sowie Glasflaschen, Gläser, Dosen und ähnliches in das Stadion mitzubringen. Nicht verboten ist das Mitbringen von Mineralwasser in Kunststoffflaschen.
- außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu rauchen.
- auf dem Spielfeld, den Laufbahnen sowie auf dem gesamten Gelände Kaugummi, Bonbons oder Ähnliches zu entsorgen.
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände anzuzünden.
- Werbung ohne Zustimmung des Vereinsvorstandes anzubringen oder sonst in Ton oder Bild zu zeigen.
- sich ohne Erlaubnis des Vereinsvorstandes gewerblich zu betätigen, Druckerzeugnisse zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.
- Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege ohne Zustimmung des Vereinsvorstandes zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
- das Stadion ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern zu befahren, diese auf dem Stadiongelände abzustellen oder auf einer nicht für Kraftfahrzeuge ausgewiesenen Fläche zu parken.
- mitgeführte Hunde unangeleint auf das Stadiongelände zu bringen, sie auf dem Gelände von der Leine zu nehmen und mit ihnen innerhalb des Objektes „Gassi zu gehen“.
5. HAFTUNG
Kinder sind grundsätzlich durch die verantwortlichen Begleitpersonen zu beaufsichtigen. Außerhalb des ordentlichen Trainings-/Wettkampfbetriebes sind sie von nicht genutzten Sportanlagen, gelagerten Baumaterialien und Garagen fern zu halten. Bei Aufsichtspflichtverletzung haften Eltern für ihre Kinder.
6. RETTUNGSDIENST
Die Nutzer und Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr und Rettungsdienste, des Ordnungsdienstes, des Platzwartes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. Der Rettungsweg ist freizuhalten und darf nicht durch Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder versperrt werden.
7. ALLGEMEINE SICHERHEIT
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Anwesenden ist der Ordnungsdienst berechtigt, Personen zu überprüfen und ggf. zu durchsuchen. Wird die Überprüfung / Durchsuchung verweigert, können die betroffenen Personen des Stadions verwiesen bzw. ihnen der Zugang zum Stadion verwehrt werden. Ebenso sind der Platzwart, der Ordnungsdienst sowie verantwortliche Trainer, Übungsleiter, Betreuer oder Vorstandsmitglieder berechtigt, Personen bei grob unsportlichem Verhalten des Stadions zu verweisen.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich angezeigt. Die Kosten der Beseitigung von mutwillig verursachten Schäden werden den Verursachern bzw. den Veranstaltern in Rechnung gestellt.
Der Vorstand
PSV Wismar e. V.
HINWEIS: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.