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Kinderschutz

… zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Hierzu hat der Gesamtvorstand des PSV in seiner Sitzung am 06. Juni 2024 ein Kinderschutzkonzept beschlossen. Das Kinderschutzkonzept definiert Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Wir haben …

einen Ehrenkodex und Verhaltensregeln für Haupt- und Ehrenamtliche beim PSV

Unsere Trainer …

  • legen ein erweitertes Führungszeugnis vor
  • werden zur Prävention sexualisierter Gewalt geschult

Ansprechperson und Kontaktdaten

Intern: Nadine Wolff l  E-MAIL: psv-kinderschutz@gmx.de

Extern: Kinderschutzbund M-V e.V. l  E-MAIL: kontakt@dksb-mv.deTEL: +49 385 4773046

Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden halten sich bei der Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 Jahren an folgende Verhaltensregeln.

  • Ich frage bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Erlaubnis, sofern Hilfestellung, technisches Training und spielerische Gruppenspiele Körperkontakt erfordern, der über den vom Regelwerk der jeweiligen Sportart vorgegeben Kontakt hinausgeht. Ich vermeide Körperkontakt im Intimbereich.
  • In Einzelgesprächen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen halte ich das “Sechs-Augen-Prinzip” bzw. das “Prinzip der offenen Tür” ein (Hinzuziehung Dritter, z. B. Elternteil, Betreuende).
  • Ich pflege einen respektvollen Umgang zu allen Sportlern. Ich übe meine Macht als Trainer nicht aus, kommuniziere und begründe leistungsbezogene Entscheidungen.
  • Ich nutze digitale Kommunikationsmittel zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwach-senen nur zu reinen Informationszwecken zum Trainings- und Vereinsbetrieb und ver-meide Freizeitkommunikation und Bewertungen über Einzelchats. In Gruppenchats ist mindestens ein Dritter (z. B. Elternteil, Betreuende) aufzunehmen.
  • Ich achte darauf, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nicht alleine zusammen mit Erwachsenen in einer Umkleide befinden, und werde die Übergangs-zeiten zwischen den Trainings soweit räumlich möglich entsprechend koordinieren.
  • Ich betrete Umkleiden nur im Notfall und durch vorheriges Ankündigen (z. B. durch Klopfen).
  • Ich achte bei Ausfahrten mit Übernachtung darauf, dass die Zimmeraufteilung ge-schlechtsgetrennt erfolgt. Dabei achte ich darauf, dass Betreuer nicht im selben Raum wie Sportler übernachten. Soweit dies organisatorisch nicht machbar ist, informiere ich die Erziehungsberechtigten über das abweichende Vorgehen.
  • Ich bemühe mich für Ausfahrten, mindestens zwei Trainer*innen unterschiedlichen Geschlechts einzuplanen.
  • Ich gebe keine personenbezogenen Daten ungefragt an Dritte weiter und prüfe, ob der verwendete Kommunikationsdienst eine Einverständniserklärung der Erziehungsbe-rechtigten benötigt.
  • Ich fotografiere und filme Kinder nur mit schriftlicher Zustimmung (der Erziehungsberechtigen) und niemals in peinlichen, bloßstellenden, intimen oder weiteren erniedri-genden Situationen. Die Zustimmung bezieht sich nur auf die Verwendung und Veröffentlichung durch den Verein, d.h. die Aufnahmen dürfen nicht von mir privat verwendet und veröffentlicht werden.
  • Ich verpflichte mich zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ entsprechend weiter zu qualifizieren, wenn ich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenarbeite.